ZUM HEULEN
Das Erstellen der Steuererklärung stellt zuverlässig ein Highlight der jährlich wiederkehrenden Aktivitäten dar, auch werden einem da aufs Neue eindrücklich die Limiten der eigenen Fähigkeiten aufgezeigt. Hatte man sich nicht vorgenommen, alle steuerrelevanten Kassabons und Quittungen konsequent in einer dafür bestimmten Schuhschachtel zu deponieren? Warum aber muss man dann beim Öffnen dieser feststellen, dass sie leer ist? Also durchforstet man hastig Heim und Büro, und zwar so, wie schlecht gelaunte Cops in einer billigen TV-Serie mit einem Durchsuchungsbeschluss in den Händen das Haus eines vermutlichen Delinquenten auf den Kopf stellen. Dabei stösst man auf allerlei, bloss nicht auf Quittungen oder Kassabons.
Ich fand dafür einen vergilbten Zeitungsartikel, den ich aufgehoben hatte. Es ging dabei um eine Gerichtsverhandlung wegen eines Verkehrsunfalls. Im Januar des Jahres 2006 überfuhr an einem Freitag dem Dreizehnten eine 37-jährige Sachbearbeiterin auf der Zugerstrasse in Horgen mit ihrem Pkw die Sicherheitslinie und kollidierte mit einem korrekt entgegenkommenden Fahrzeug. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, es gab bloss Blechschaden, die Frau wurde zu einer Busse von 800 Franken verurteilt. Doch diese wollte sie nicht akzeptieren. Sie rekurrierte vor dem Obergericht und machte geltend, dass nicht sie die Schuld am Unfall trug, sondern ein Lied, welches im Radio gespielt wurde.
Dieses Lied habe Erinnerungen in ihr geweckt, und zwar so arg, dass ihr die Tränen in die Augen schossen. Noch nie habe sie «so schnell und so extrem Tränen gehabt». Um ihre Sicht wiederherzustellen, habe sie für kurze Zeit ihre Augen ausgewischt. Dabei sei ihr Auto auf die Gegenfahrbahn geraten. Ihr Anwalt: Die Angeklagte habe beim Radiohören nicht damit rechnen können, dass ein Tränenfluss sie heimsuchen würde. Die statistische Wahrscheinlichkeit, dass gerade während der wenigen Minuten, während derer sie Radio gehört habe, ein Lied ausgestrahlt werde, das in ihr einen derartigen Tränenfluss auslösen könne, sei vernachlässigbar gering.
Das Obergericht aber meinte: Die Angeklagte sei schuldig, sie habe selber erklärt, kein kühler Mensch zu sein und etwa einmal pro Jahr wegen «schöner Musik» oder eines sentimentalen Liedes weinen zu müssen. Es hätte nicht jedem Menschen passieren können, dass er wegen eines Liedes plötzlich in Tränen ausbreche. «Sonst würden sich weit häufiger ähnliche Unfälle ereignen.» Zudem: Beim Radiohören müsse mit sentimentalen Liedern gerechnet werden. Da die Angeklagte um ihren Hang zu Gefühlsüberschwang gewusst habe, sei sie durch das Einschalten des Autoradios ein unnötiges Risiko eingegangen. Sie habe in «pflichtwidriger Weise» gehandelt. Die Busse blieb bestehen.
Ich kann den Gerichtsentscheid nachvollziehen. Radiomusik und Individualverkehr kann zu gefährlichen Situationen führen. Schon eine Weile verzichte ich deshalb konsequent beim Autofahren auf das Radiohören. Dies je doch nicht wegen allfälliger Schluchzereien, die durch sentimentale Songs ausgelöst werden, sondern aus einem anderen Grund: wegen der Gefahr, dass das Unterbewusstsein einen dazu verleitet, den Wagen schnurstracks in den Gegenverkehr zu lenken, damit die Musik schnellstmöglich aufhört, die im Radio gespielt wird – weil sie so furchtbar und so schrecklich ist.
Nachdem ich den alten Artikel gelesen und wieder zur Seite gelegt hatte, musste ich kurz nachdenken, was zu tun war. Dann fiel es mir wieder ein. Die Steuererklärung. Mir kamen sogleich die Tränen.